Als die Keyserischen solchen grossen Widerstand gesehen / haben sie vom Sturm abgelassen / sich wider in jhre Schantzen begeben. Nach solchem haben sie in 120. Fewerkuglen in die Statt geworffen / sind aber ohne sonderlichen Schaden abgangen. Den 2. Junij warff er zu Nacht Fewerkugeln / jedoch ohne schaden. Den 3. Julij ließ der Feind proponiren / er wolte abziehen / man solte 1. Den Denholm einräumen. 2. Die Soldaten abdancken. 3. Den Succurs abschaffen. 4. Die Wälle niderreissen. 5. Zu den 50000. noch restierenden Reichsthnoch 50000. zulegen. 6. Dieweil Keys. May. einen Gubernatorem in Rügen setzen würden / solle man daselbst streichen / vnd die Güter visitiren lassen. Darbey wolten jhnen die Keyserische vorbehalten haben / Besatzung in den Schantzen zu behalten / vnd wo es jhnen beliebte / newe zu machen. Vnder der weile kam Bericht ein / daß sie vorm Francken Thor die Stralsundische Schantzen miniren wolten: derowegen wurden deß Nachts die Gräben daselbst so tieff gemacht / biß man Wasser gefunden / vnd also dardurch dieser Anschlag zernichtet worden. Den 4. Junij fielenzwölff Reutter vnd etliche Mußquetierer außm Tribseichschen Thor / scharmützirten mit den Keyserischen / darbey etliche geblieben / vnd etliche beschädiget worden. Den 5. Junij ward von den Stralsundischen Schiffen zu Nacht eine Scheute einbracht / so vor wenig Tagen von Lübeck kommen / die hat etliche Tage auffm Gelm zu Stralsund gelegen / die hat befrachtet Herman Thormöhlen / ein Kauffman von Lübeck mit Pulver / Mußqueten / Saltz vnd Specereyen / auff Stralsundischen Paß / wie sich aber die Stralsundischen Schiffer keines bösen zum Kauffman versehen / lesset er die Segel auffziehen / vnd schiffet nach Barte / alle Güter dem Feinde zu bringen / läst auch 3. Bote voll außsetzen: worüber die Stralsundische Schiffer jhme nachsetzten / vnd jhn vor Barte weg holten. In selbiger Nacht seind in 18. schüsse auß stücken von beyden theilen auff einander geschehen / auch viel Mußqueten Schüsse. Es verschantzten die Belägerte de̅ Denholm jm̅er noch stärcker. Es waren die Keysdamals mit schantzen gantz an die Teiche / welche für dem Stadtgraben waren / kommen: man beforget / sie würden mit erstem die Teiche abstechen. Den 7. Junij kam wider Königl. Dennemärckisch Volck an / mit 6. halben Carthaun. Nebenst vielen andern bereitschafften: deß Nachts fiengen die Belägerte wider ein newe Schantze an zu machen / vorm Tripseichschen Thore. Den 3 wurden die halbe Carthaunen zu Wall gebracht / vnd Den 9. den gantzen Tag darauß / auch auß andern stücken / auff deß Feinds Batterey geschossen / deß Nachts fielen die Belägerte vors Francken Thor / trieben die Keys. auß den Lauffgräben / vnd schlugen viel dar von todt. Den 10. fielen frü morgens die Belägerte wider auff die Lauffgräben vorm Knipes Thor / vnd trieben den Feind darauß / es müsten aber die Belägerte sich bald reterirn / bliben aber jrer nur 3. Man̅. Den 11. bekam der Feind frisch Volck. Den 12. wurde ein Magt gefangen / so sich in Manskleider verkleidet / Brieff auß der Statt zu bringen. Den 13. kam ein Trommeter / vnd fraget vnser Schiltwacht / wo die 5. Compag. so der Obr. Julian sendet / Quartier haben sollen / vnd wurde also gefangen / er meinte es meinte es were Keyserl. Volck. Den 14. machten die Keys. ein newe Schantz auff Knipes Damme / die war der Belägerten Schantzen so nahe / daß sie einander mit Steinen erlangen können / vn̅ brachte Stücke in die schantze auffm Ziegelhof / darmit sie starck auff die schiffe geschossen. Vnd mit solchem schiessen vnd Fewerwerffen hielten die Keys. täglich an / hatten aber biß dahin noch nit viel sonderlichs darmit auß gerichtet. Den 16. wurde ein Ingenior in die Stadt einbracht / welcher von Dessaw bürtig / der ware damals newlich von Lübeck auff Prentzlaw gereiset / von dar hat jhn der Obriste (so daselbst lag) an einen andern Obristen im Lager vor der Stadt verschrieben. Bey deme hat man funden einen Abriß der Stadt Lübeck / vnd demnach einen der Stadt Hamburg / wie solche am füglichsten zu belägern vnd zu gewinnen seyn / Item Signete, so man auff Brot drücken / vnd 24. stunde ein gantze Armee damit fest machen kan / vnd noch vil andere dinge mehr. Den 17. schossen die Keys. starck auß Stücken / traffen aber nur einen Mann. Den 20. Junij kamen 8. Kön. Schwedische Schiff mit Volck vnd viel Kriegs Munition an. Den 21. schossen die Keyserischen 55. Schüsse vom Ziegelhoffe auß groben Stücken / thäten aber wenig schaden an Gebäwen / an Menschen aber gar nichts / welches wol zu verwundern / dann in theils Häusern zwischen vielen Leuten die Kugeln eingeflogen. Zu Nacht fielen die Keyserische an vorm Knipis Thor / vnd trieben die Belägerten auß den Lauftgräben / wurden aber mit verlust zimlich Volcks wider herauß geschlagen / vnnd zu rück getrieben / es bliebe von den Belägerten ein Offleirer vnd 3. Soldaten. Den 23. Junij bekam der Feind 9. Fahnen Volcks / fünff vom Obristen Fahrensbeck / vnd vier außm Lande Rügen / zu Nacht wurde an etlichen Orten angelauffen / aber wie der Feind starcke Wacht vermercket / gab er sich wider ins stille. Den 24. wurden 6. Compag. vom Schwedischen Volck in die Stadt gebracht / die Keyserische theten diesen / vnd den 25. Tag / vber dritto halb hundert schüsse auß groben Stücken / beschädigten aber nicht mehr / als einen armen Mann / der bliebe bey seiner Arbeit todt. (Keyserl. Befehl die Stadt Stralsund ferner nicht zu betrenge̅.) Demnach die Stadt Stralsund mit den Keyszu keinem annemlichen gütlichen vergleich gelangen können / hat sie einen Gesandten nacher Prag / Kays. Mayest. jhre Betrangnuß fürzutragen / vnd vmb Remedirung anzusuchen / abgefertiget: [1217] welcher dann mit guter Verrichtung wider von dannen geschieden / in dem jhme J. Keys M. nachfolgenden Abschied vberreichen lassen: Von der Röm. Keys. auch zu Hungarn vnd Böheimb Kön. M. vnserm allergnädigsten Herren / de̅ allhie anwesenden / von der Stadt Stralsund abgeschickten Gesandten Johan Vogeln / hiemit in Gnaden anzuzeigen. Höchstgedacht J. Keys. May. seye vmbständlich referiret vnd vorgebracht worden / was er in seiner Printzipaln vnd Obern Namen / deß jetzigen der Stadt Stralsund bekümmerlichen Zustands / vnd Betrangnuß wegen / vnd daß nemblich denselben / vnd dem dannenhero besorgenden weiteren Vnheil / vnd Vngelegenheit förderlich remediret werden wolte / alles inständigs Fleisses gebeten hat. Wann nun höchstgedachte J. Keys. M. besagte Stadt Stralsund wider die Billichkeit / vnd vnerhörter sachen / beschweren vnd quovis modo betrangen zu lassen / keines wegs gemeinet / noch dergleichen zulassen / oder jemants gestatten kön̅en / also haben dieselbe derentwegen alle notturfft dero General Feldhauptman von der Keys. Expeditio̅ auß Bereits zuschreiben vnd anbefehlen lassen / dz zu verhütunge allerseits besorgenden weiteren Inconvenientien / aller bißhero hinc inde erweckter Mißverstand in der güte abgehebet / vnd der Statt Stralsund der gestalt mit der besorgenden Einlägerung verschonet würde / vnd sie also in aller höchstgedachter J. Keys. M. Trew vnd Devotion zu verbleiben vrsache hette. Dero / wie auch dem Gesandten / mehrhöchstgedachte J. Keys. May. in Gnaden seyn vnd verbleiben / sc. Diesen Abschied hat obbesagter Gesandter dem Hertzogen zu Friedl. vmb den 10/20. Junij in Brentzlaw (als er dort hindurch mit 900. Reutern / vnd vielen Wägen nach dem Läger vor Stralsund im Anzug war) insinuiret: Aber er hat sich nit dran gekehret / sondern sein Vorhaben mit aller Gewalt ins Werck zu setzen sich entschlossen / gestalt er sich dann verlauten lassen / wann schon diese Vestung mit eysernen Ketten an Him̅el gebunden were / so müste sie doch herunder. So ist auch vber diß an den Herrn von Arnheim J. Keys. M. Befehl ankommen / die Statt Stralsund bey Insinuation dessen alsobald der Belägerung zu quittiren / vnd abzuziehen. Dessen aber vngeachtet hat Herr von Arnheim auff deß Friedländers Anordnung / nit allein die Belägerung nit auffgehaben: sondern ist auch der Stadt mit allem ernst zuzusetzen jmmer fortgefahren: Gestalt er dann vnderschiedliche Stürm darauff gethan / aber allezeit mit zimliche̅ Verlust abgeschlagen worden. Stralsundische Belägerung wider Reysbefehl continuirt. Den 26. Junij / schossen die Keyserische wider starck / vn̅ bliebe darvon ein Schiffer tod: zu Abend fielen 300. Mann auß vors Franckenthor / trieben den Feidt auß seinen Lauffgräben vnnd einer Schantz / weiln er aber zu starck wider ansetzte / musten sich die Velägerte wider reterirn / mit verlust 3. Mann. Zu nacht vmb 12 fiel der Feind mit grosser Macht vnd grewlichem Feldgeschrey vorm Tripseichsch. Thor an / triebe die verlohrne Wachte̅ außm Tripseich: vnd Bartschen Zingel / vnd setzte auff die newe Schantze an / aber er ward wider zu rück getrieben / worauff er stracks gegen der Belägerten Schantzen vber sich verschantzt / machte also 3. Feldläger. Zu Ankunfft deß Hertzogen von Friedl. ist noch viel Volck auß vnderschiedlichen Orten dahin geführt worden. Der Hertzog in Pom̅ern hat zwar seine Räthe dahin gesandt mit zu tractiren / auch haben sich die Stralsunder erbotten / wann die Keys. die Stadt vnd das Land quittirten / wolten sie vom König in Dennemarck vnd Schweden genugsame Assecuration schaffen / daß der Keys. M. vnd dem Röm. Reich auß Stralsund / vnd selbigem Lande keine Kriegsmacht / oder Schaden herauß brechen solte: aber es ist doch nichts außgerichtet worden. Weil nun den Stralsundischen / so hart zugesetzet wurde / daß sie sich ohne frembde Hilff eines solchen Gewalts nit erwehren können / als haben nit allein die Lübecker vnd Hamburger jhnen 60000. Reichsth. vbergemacht / darneben die von Lübeck noch 4. Compag. Fußvolck zugesand / sondern es ist auch Dänisch vn̅ Schwedisch Volck hinein komen. Es sind stetigs Auß fäll vnd blutige Scharmützel geschehen / haben Tag vnd Nacht wenig geruhet / sondern einander beyderseits auß Schantzen vnd Lauffgräben gejagt / vnd hat mancher Soldat sein Leben verlohren. Den 27. Junij / Abends vmd II. Vhr / setzten die Keys. wider an auff die newe Schantz vorm Tripseichschen Thor / wichen aber bald zu rück / vnd fingen vorm Franckenthor mit 3. Regim. zu stürmen an / vnd werete solcher Sturm die gantze Nacht durch. Dieser Sturm ist in werender Belägerung der härtste gewesen / darbey die Statt beynahe erobert worden dann es ist von den Belägerten auß Vnvorsichtigkeit ein Tonne Pulver angezündet worden / darauff sie auß beyden Schantzen gewichen / in meinung / es were eine Mine vnter die hinterste Schantze gemacht / vnd zersprengt / da setzten die Keys. nach / vnd wurden die Belägerten biß ins Thor getrieben / da namen sie einen Muth / daß sie wider ansetzten / beyde Schantzen eroberten / vn̅ die Keys. zu rück trieben / es sind in 50. todt blieben vnd verwundt / ein Obr. Leuten. von den Belägerten gefangen worden / auff der Keys. seiten sind in 4. oder 500. Mann blieben / dann es in vnd ausser den Schantzen voller Todten lage / die Gefangene so in die Stadt einbracht / berichteten / daß der Wallsteiner im Heinholtze were / vnd würde 3. Tag vnd Nacht nach einander stürmen lassen. Den 29. Junij seßten die Keys. wider auff die Schantze vorm Franckenthor an / vnd bekamen selbige (jedoch mit verlust vielen Volcks) ein / dan̅ es hatten die Belägerten ein newe Redeute darinn angefangen zu machen / vnd weiln selbige noch nit fertig / kam sie dem Feind besser zu statten / als jnen selber / weiln der Feind darhinter schutz haben / vnd man jhn nicht wider herauß treiben könte / wie vor diesem offt beschehen. Es hat der Feind diese vnd die vorige Nacht / sehr viel Volcks verlohren / dan̅ man die Todten 3. vnd 4. fach vber einander ligen sehen. Von denen in der Stadt sind nit viel vber 100. Mann geblieben / dann sie etlich mal ange [1218] setzt. Es haben sich insonderheit die Schweden vnd Teutschen dieser seiten wolgehalten / dieweil aber an etwas mangel fürfallen wolte / wurde für rathsamb erachtet / zu accordieren / vnd war folgendes Tages der anfang gemacht / da dann die Stralsundische Abgesandte im Heinholtze gewesen / vnd den General von Wallenstein selbst angesprochen / welcher sich alles guten erbotten. Demnach es aber zu den Tractaten kommen / vnd man abermal der Stadt Privilegia schmälern wollen / sind solche Tractaten wider in den Brunnen gefallen / vnd die Feindseligkeiten jhren Lauff behalten. Haben also die Keys. den 3. Julij deß Morgens nach 2. vhren wider angefangen auß gantzen vn̅ halben Carthaunen / auch anderen Feldstücken vor dem Francken- vnd Knipes Thor zu schiessen / das wärete den gantzen Tag durch / vnd fast die halbe Nacht / daß 1564. Schüsse sind gezehlet worden / aber es ist dardurch wenig schade an den Gebäwen geschehen / an dem Triangel vorm Knips Thore hats am meisten troffen / ist aber stracks wider dagegen gebawet. Den 5. wurde beyderseits stillstand bewilliget / beydes mit schiessen vnd arbeit / welches etliche Tag gewehret: vnd hielten beyde theil gespräch mit einander / vnd spatzieret jeder auff seiner Schantze auff vnd nider / waren so nahe beysamen / daß einer dem andern ein stück Brot zuwerffen konte. Den 9. vnd 10. Julij / kam viel Königl. Dennemärckisch Volck an / mit dem Obristen Holcken vnd einem Schottischen Graffen. Den 12. dito / kamen Ihre Königl. May. zu Dennemark mit vielem Volck / Reuter vnnd Knechten / vnd legeten sich vmb Rügen mit den Schiffen herumb / worunter auch ein Brahm mit gantzen vnd halben Carthaunen / derlag zwischen zwo Schantzen / da sonst die Keys. bißher jhren Auß - vnd Einzug gehabt / vnd war dardurch jhnen der Paß gesperret. Den 13. dito / wurden etliche Keyserische auff dem Wasser gefangen vnd in die Stadt bracht / die berichteten / daß sie sich in Rügen nicht länger halten könten / vnd daß der Hertzog von Holstein deßwegen herauß sey / vnd der Obriste Götze das Commando habe. Den 14. schoß der König in Dennemarck den gantzen Tag auff die Schantzen in der Insul. (Newe Cractation vnd Accord so gleichfals nit effectuirt worden.) Vnder solchem Verlauff sind wider Churf. Brandenburgische vnd andeter Interponenten Gesandte im Keyserlichen Läger ankommen / vnd auffs new mit dem Hertzogen von Friedland wegen eines Vergleichs zu tractiren angefangen / auch die Sach so weit gebracht / daß zwischen dem Hertzogen von Friedland vnd dem Hertzogen in Pommern / wegen der Stadt Stralsund nachfolgende Articul verfasset worden: 1. Nemlich vnd fürs erste sollen die Stralsundischen in aller vnderthänigster Demuth abbitten / daß die Röm. Keyserl. Mayest. vnd S. Fürstl. Gnaden der Herr General alles das jenige / was bißhero wider Jhre Keyserl. Mayest. vnd der hochansehnlichen Armee vorgelauffen / jhnen allergnädigst vnd gnädigst verzeihen / vnd mit vorigen Keyserl. vnd Fürstl. Gn. jhnen vnd jhrer Stadt wol beygethan seyn vnd verbleiben wollen. 2. Soll die Stadt Stralsund sich der Köm. Keys. May. vnd deß H. Reichs Crayßverfassung vnd Constitutionen gemeß bezeigen / keines weges aber dem zu wider einiger Rebellion sich vnderfangen vnd theilhafftig machen / noch auch mit Ihr Keyserl. May. vnd deß Reichs Feinden gefährlichen conspiriren / noch denselben einen Fuß in die Stadt zu setzen verhengen. 3. Sollen sie / die Stralsundischen / so lang noch Keyserl. Volck in der Insul Rügen vnterhalten werden muß / demselben stets den Paß vnd Repaß / hin vnd wider an jren Fahren herauß verstatten / vnd jhnen darzu alle Beförderung / Hülff vnd Assistentz erweisen. 4. Sollen die auß Stralsund nicht allein das zum Succurß auß Dennemarck vnd Schweden angelangtes / sondern auch jhr eigenes vnd geworbenes Volck / also fort licentiren vnd abdancken. 5. Sollen die Stralsundischen die bey wehren, den diesem Vnwesen gemachte newe Aussenwercke niderreissen / vnd demoliren / ins künfftige aber ohne weitere Erlaubnuß keine wider bawen lassen: 6. Sollen die Stralsundischen von deß Hertzog zu Stättin Pommern F. Gn. (dern Disposition es anheim gegeben wird) zur verwahrung der Stadt / so viel Volcks als höchstgedachte J. F. Gn. nach gelegenheit der Gefahr vor nörig erfinden vnd ermessen werden / daß auch darneben die Röm. Keys. M. vnd das Röm. Reich / wie auch deß Hertzogs zu Stättin Pommern F. Gn. in der seiten der Stadt / der Außwertigen deß Reichs Feinden Begin vn̅ inwendige Revellion versichert seyn mögen / einzunehmen schuldig seyn. 7. Soll solch Volck / so G. F. G. Der Hertzog zu Stättin Pom̅ern / sc. in die Stadt Stralsund legen wird / der Röm. K. M. dem Lands Fürsten / Hertzog zu Stättin Pommern / sc. wie auch in Eventum vnd vffm fall da dern F. G. ohn männliche Leibes Lehen Erben / in wehrender solcher Kriegsbestallung / mit todt abgehen solte (daß Gott der Herr lange verhüten wolle) J. Churf. Durchl. zu Brandenb. als Mitbelehnten am Hertzogthum̅ Pommern / vnd dann der Stadt Stralsund mit Eydespflichten verwandt machen / dz sie vorher gedachter J. K. M. dë Hertzog in Pom̅ern folgends in Eventum, der Churf. D. zu Brand. vn̅ auch der Stadt Stralsund getrew / hold / vn̅ gewertig seyn vnd bleiben / die Stadt mit darsetzung Leibs vnd Bluts / zeit wehrender Bestallung / vor auß wertigen deß Rö. Reichs vnd J. K. M. Feinden anstellen vn̅ beginnen / vnd inwendige Rebellion vn̅ Tumult / eusserstem vermöge nach / zu Wasser vn̅ Land defendirn / beschützen / vn̅ bewahren sollen vn̅ wollë. 8. Sollen die Stralsundische alle Frembde / so wider J. Keys. M. seynd gesinnet gewesen / vnd in die Stadt sich begeben / also fort wider außzuschaffen / vnd dergleichen nit einzunehmen schuldig / dargegen jhnen |zu| jhrem Abzug Sicherheit soll ertheilt werden. 9. Damit Jhre Keys. Mayest. vnd dero hochansehenlichen Generalen Fürstl. Gnad. dessen al [1219] les wie obstehet / von den Stralsundischen desto mehr versichert seyn mögen / haben S. Fürstliche Gnab. der Hertzog zu Pom̅ern / ferner versprochen / daß sie für sich mit dero Fürstenthumb vnnd Lanben / vnd dann dero getrewen Landtschafften / mit jhren habenden Gütern / hlerumber gnugsame Versicherung förderlichs einschaffen wollen / dergestalt vnd also / daß auffm fall die Stralsundische allem deme / was versprochen / aber nicht nachkommen / vnnd dem Römischen Reich / vnd Jhrer Keyserliche Mayestat Vngelegenheit vervrsachen würden / sich Jhre Kayserl. Mayestat deren auff allen Fall zu erhalten / gute Fug vnnd Macht haben sollen. 10. Zum zehenden / Sollen die Stralsundischen die von den heibevor versprochenen 80000. Reichsthalern noch restirende 50000. Reichsthaler halb auff nechst Martini / die ander helffte aber auff Esto mihi deß annahenden 1629. Jahrs vnfehlbar erlegen vnd abstatten. Dar entgegen haben an statt der Römischen Keyserlichen Mayestat dero hoch ansehenlicher General Jhre Fürstl. Gn. zu Friedlandt sich erklärt. 1. Vors erste: Ob wol die Stralsunder in vnderschiedlichen Fällen / allerhand vnverantwortliches Beginnen verübet / vnnd dahers wol zustraffen sein mögen / dennoch wegen Keyferlich. Mayestat gnugsam bekandter Clementz / auch Intercession S. Fürstliche Gnaden deß Hertzogen zu Stättin Pommern / jhnen den Stralsundischen Gnade widerfaren zu lassen / vnd alles was bißhero vorgangen / vollkomlich zu verzeihen: Also daß sie die Stralsunder / Alle vnnd Jede ins gemein / vnd insonderheit / an jhr Leib / Leben vnd Gütern / nicht geschändet werden sollen: Es soll auch alles was bißhero fürgangen / hiermit in grundt auffgehoben / vnd die Statt Stralsundt der Keyserlichen Mayestat nunmehr gäntzlich wider versichert sein / vnnd deßhalben mit einiger Straffe weiter nicht beleget werden. 2. Wornebenst auch zum andern S. Fürstl. Gn. der Herr General / ebenmessig die Soldaten / so die Statt für sich selbsten werben lassen / vnd neben demselben auch den frembden einen sichern Abzug verstatten wollen. 3. Zum dritten / Sollen die Stralsunder schuldig seyn / alle Keyserl. Soldaten / so deren etliche bey jhnen geworben / außzuantworten / dargegen Jhre Fürstl. Gn. der Herr General jhnen die jrige / sie seien Bürger oder Soldaten / auß besonderer Clementz vnd Gnaden / widerumb abfolgen lassen wollen. 4. Zum vierdten wolle̅hochgedachte S. Fürst. Gnag. der Herr General / denen auß Stralsundt gleich andern Stätten / die Commereien zu Wasser vnd Land vnverhindert lassen / vnd gönnen / solte aber der Fried mit König. Würden zu Dennemarcken zerschlagen / vnnd man würde sich ein anders mit den An See Stätten vergleichen / werden sie sich auch darnach zu verhalten wissen. 5. Wann die Statt Stralsundt / wie obstehet / jhr geworben Volck abgedancket / das frembde Volck auß der Statt geschaffet / vnd hingegen deß Hertzogen von Pommern S. Fürstl. G. besatzung eingenommen / vnd von denfelbigen der Eyd oberzelter massen abgelegt / wann auch S. Fürst. Gn. vn̅ dero Lands Stände / die vnterpfandtliche Versicherung eingeschickt / wollen alsdann G. F. Gn. der Herr General / ohne Auffenthalt vnd ferneren Schaden / die Armee / so zur belagerung der Statt Stralsnnd angefüret / vo̅ der Statt Stralsundt / vnnd von den Geistlichen vnnd Weltlichen / auch Bürgerlichen Gütern / so dieselben der See oder dem Lande gelegen / abfüren / vn̅ die Statt mit Einquartirung oder sonsten / ferner nicht besch weren. 6. Wollen S. Fürstl. G. der Herr General / alle Schantzen / Battereyen vnd andere newe Wercke / so Zeit dieser Stralsundischen Belagerung verfertiget / vnd sie sich sonsten bemechtiget / darnider reissen / vnd demoliren lassen. Alles getrewlich sonder Gefehrde. Vhrkundtlich dieser Receß auffgerichtet / vnd von beyden Fürst. G. dem General vnd Hertzogen zu Pommern / mit Jhrer Subscription vnd Siegel vollzogë worden / Gegeben im Feldläger vnter Stralsu̅dt / den 14. vn̅ 24. Jul. An. 1628. Dieser Accord ist der Statt Stralsund / selbigen zu ratificiren / vnd zu vnderschreiben / Schrifftlich vber geben worden. Als nun obgemelter massen / wie jederman vermeint / alles richtig / vnnd zwischen beyden Theilen keine Thätligkeit weiter vorgenommen war / ist J. Gnab. der Hertzog zu Friedlandt hierauff den 15/25. Julij in Meckelnburg verreiset. (Feindseligkeiten von Stralsund werden von newem continuirt.) Darauff haben sie den 16. Jul. sich vnderstandë der Stralsunder Macht vor dem Franckenthor zu vberfallen / sind aber alsbald wider abgetrieben. Darauff kam die folgende Nacht ein Königlicher Schwedischer Obrister Nahmens Laßla / an / der brachte 1500. Man mit sich. Den 18. kam ein Regiment Schwedisch Volck in die Stat. Den 19. thäten die Strals. einen außfall / nach Mittage vmb 3. Vhr / vor dem Francken Thore / trieben den Feind vnnd schulgen jhn zwey mahl in die Flucht / vnnd brachten statliche Beute an Gewehr / Gelt vnnd Kleidung / ingleichem 36. gefangene ein. Es sind der Stralf. vber 100. Todt blieben. Vnd den 20. dieses lieffen acht Soldaten von dem Keys. zu den Strals. vber: die berichteten / daß bey solchem Außfall von den jhrigen vber 500. tod vnd beschädiget weren / vnd sagten ferner / daß die Keyserische grossë Mangel an Proviand auff 10. Meil weyt zu holen erlitten. Die Keyserische schossen denselben gantzen Tag hefftig auff die Mawren / Türne vnnd Kirchen / vnnd schiene / ob wolten sie vorm Franckenthor eine Presse schiessen / vnd darauff Sturm lauffen. Aber sie sind bald anders Sinnes worden: Dan̅ weil immer mehr Volck in der Statt ankommen / vnnd viel Dänische vnnd Schwedische Schiff auff der See sich sehen lassen / sind sie in Sorgen gestanden / die Stralsunder möchten jhnen endlichen vber den Kopff wachsen / vnnd sie vnversehens von jhnen vberfallen werden / haben derhalben die Resolution genommen / die Belägerung auffzuheben vnd abzuziehen. Sind also den ein vn̅ zwantzigiste̅ Iul starck auß dem Heynholtz marchirt / daß die Stral [1220] sunder gemeint sie würden deß Nachts vorm Franckenthor mit der grössesten Gewalt auß setzen / ist aber nur ein schlechter Scharmützel vorgangen. Den 22. brachen die Keyserische auff mit jhrem Läger im Heinholtze / vn̅ verliessë alle Schantzen / (zwischen 3. vnnd 4. Vhren nach Mittage) vorm Knipes: Spittal: Tripseich: vn̅ Kieter Thor / worauff die Stralsunder alsbald die Battereyen / Schantzen vnnd Lauffgräben anfiengen zuschleiffen / in welchem Läger sie viel Beutte gefunden. Den 23. brachten die Stralsunder Mußquetirer vnd wenig Reutter / 2. Wägen / den einen mit 6. den andern mit 4. Pferden ein / Item 3. Reutter. Den 24. vor mittag / spatzierten etliche Mägde mit Schauffeln (dann sie jhre Frawen zu arbeiten außgesandt) ins Heinholtze / die wurden von den Keyserischen Reuttern ertapt / vn̅ mit weg genommen. Deß Abendts zwischen 7. vnd 8. Vhren / brachen sie vollend gäntzlich auff vorm Francken Thore / steckten aber zuvor die Lager / Häuser vnnd Mühlen in Brand. In dem die Keyserische jhre Schantzen verliessen / hat sich ein grosses Donnern / Plitzen vnd Regen erhaben / dergleichen selbiger Orthen diß Jahr noch nicht gewesen. Vnd dieses war also der Außga̅g dieser denckwürdigen Belägerung / dardurch den Keyserischen ein groß volck ruinirt worden / welches theils vmbkommen / theils verlauffen / theils erkranckt vnd gestorben. Vnnd ist nachmalen bey der Musterung befunden worden / daß die Summa deß abgangenen Volcks / an Fuß Volck auff 10800. an Reutterey aber auff 1200. sich erstrecket. Als nach gemachtem vorgemelten vergleich die Feindseligkeiten vor Stralsund wider von newem angefangen worden / habë darauff die Stralsunder / wie es darmit hergangen den Hertzogen in Pommern berichtet: (Hertzogen von Friedland schreiben an Hertzogen in Pommern.) welcher deßwegen an den von Friedland ein Schreiben abgehen lassen / der dann auff solches nachfolgende zimblich hitzige Antwort von sich hinwiderumb abgegeben; Vnser freundlichen Dienst / sc. Was E. L. Vns vom 22. Jul. vberschrieben / haben wir sampt der Abschrifft der Stralsunder Schreiben empfange̅ / vnd nicht ohne verwunderung empfindlichen darauß vernomen / daß vns oder andern Keys. Officiren zugemessen werden will / als were den Stralsundern von newem zur defension Vrsach gegeben worden. Nun hetten wir Vns nimmermehr einbilden können / daß E. L sich zu derogleichen gedancken / wollen geschweigen / in solche Vnbedachtsamkeit wurden verleiten vnd bewegen lassen / in deme deroselben die Leichtfertigkeit der Stralsunder / auch wie falsch / betriglich vnd vnerbar sie sich in denen vorgangenen Tractaten erzeiget / mehr als gnugsam bekant / wie dan̅ E. L. Rath vnd abgeordnete selbst der Stralsunder Meineidt vnnd Leichtfertigkeit zum öfftern gedacht / vnnd angezogen / jetzo aber solche instificiren / bescheinen / durchbringen / vnd den Keys. die Schuld deß vorgenommenen Verlaufs bey massen wollen: darauß wir nicht anders schliessen können / als daß sie auch in / vor / vnd vnter wehrender Tractation mit denselben vnter der Decken gelegen: vnnd sind wir deß so ehrlichen Gemüts / auch solche warhaffte ehrliche Cavallier in der Keys. Armee zu finden / welche jhr Wort alzeit halten / vnnd was sie versprechen / mit den Wercken manuteniren werde̅. So wissen E. L. daß der Abzug sich allein jhret wegen verweilet / auch so bald sie vns verschienen Tag denselben fort zu setzen durch Schreiben ersuchet / haben wir Jhr. K. M. Feld-Marschaln Herrn Hanß Georg von Arnheim befohlen damit zuverfahren / vnd von der Statt Stralsund belagerung abzulassen / Inmassen der Abzug auch scho̅ beschehen seyn wirdt. Daß aber damit sich etliche stunden verweilet haben / werden E. L. wol ermessen / daß man die Stücke zuvor auß den Batterien gewinnen vnnd etwas zeit damit zubringen müssen / wie dann eine Belagerung vffzuheben vn̅ ein Armee zu moviren mehr mühe vnd Zeit erfordert / als wann man bloß einen Kutschwagen anspannen lassen vnd spatziren fahrn wolle. Dannenhero vns vnd allen Keyserl. Officirern zu viel vnnd vngütlich beschehen / auch daß vns die Schuld zugemesen werden wil / nicht vnbillig empfinden / vnd halten wir E. L. gleichwol viel ehrlicher vnnd witziger / als daß sie jhres Fürst. Worts / auch was sie sich reversiret / verbundschrifft vnd mündlich zugesaget / vergessen sollen: so sind dieselbe nicht weniger mit einem solchen Verstande begabet / daß sie wol erwegen vnd wissen werden / das in widrigem Fallwir Mittel gnug vns dessen an deroselben zu erholen. Vnd haben wir E. L. Memorial gemelten Herr Feld-Marschaln eingehändiget / vnnd selben zugleich erinnert / deroselben in alle̅ dem / so nur thunlich vn̅ müglich seyn wird / zu gratificiren. Solches alles haben / sc. Geben zu Güstro den 4. Aug. 1628.

  • ThomasMuentzner [he/him, comrade/them]
    hexagon
    ·
    22 days ago

    Ob wol die Graffschafft Oldenburg vnnd Delmëhorst / wie auch Ostfrießland mit Kriegsvolck belegt gewesen / ist doch Butjaderland inn der Grassschafft Oldenburg / vnd und der Nordsee gelegen / zwar nicht mit Contribution / aber doch mit Einquartierung verschonet geblieben. (Dänische fallen in Butjaderland.) Dieses haben die Königischen erfahren / vnd sind mit etlichen Schiffen dahin gesegelt / inn einer Schleusse außgestiegen / vnnd einen Orth nach dem andern eingenommen / in willens / das Land nicht so bald wider zu verlassen / weil es fruchtbar vnnd ein bequemer Paß auff andere Lande ist. Worauff die Tillischen auß Ostfrießland / Oldenburg vnnd dem Stifft Bremen / dahin kommen / vnd haben sich auff mancherley Ort an die Königsche versucht: Da dann eine Parthey die ander auß einem Quartier ins ander gejagt: darzu di Bawern auff deß Königs seitten frisch geholffen. (Vneinigkeit zwischen den Dänischen.) Mitlerweilist vnder den Dänischen vnd andern Officirern vnd Befelchhabern grosse vneinigkeit entstanden. Dann weiln bey den Dänischen gar schlechte Kriegs Ordnung gehalten würde / die Englischen aber vn̅ anderer Confaederirten Officirer die Sach offtmals anderst vnd besser anzugreiffen rathen theten: Als ist darauß nicht geringe differentz vnnd streitigkeit vnder jhnen erwachsen: vnd gaben die Dänischen vor / die Engell: vnnd Holländer wolten das Commando gar zu sich ziehen: haben auch deß Obristen Morgans / welcher nach außgang seiner veraccordierten zeit / auß befehl deß Königs in Engelland / zu Gluckstatt ankommen / vnd General vber die Infanteria vnd Artilleria von J. Kön. M. zu Dennemarck verordnet war / Bestallung disputierlich gemacht. Worüber er sehr vnlustig worden / vnnd solches an den König in Dennemarck schrifftlich gelangen lassen. Mitlerweil haben sich nicht allein die Dennemärckische Reichsräht / sondern auch der Churfürst von Sachsen / der Hertzog von Hollstein / vnd andere sehr bemühet / wie doch ein Friedens tractation möchte angestellet / vnnd alle vnruhe beygeleget werden: Vnd kam es so weit / daß zu solchen Friedens tractaten die Statt Lübeck oder Hamburg ernennet wurde. Aber Tilly vnnd der Hertzog von Friedlandt brauchten darbey viel Disputat / vnd wolten jhnen solche beyde Orth darzu nicht belieben lassen / zogen auch das werck von einer zeit zur andern auff. In dessen giengen die Reden / als ob der König in Dennemarck zum Frieden nicht geneigt were / vnnd dardurch also die Tractaten stecken blieben. Als nun Jhr Kön. May. solches inn erfahrung gebracht / hat selbige der vrsachen halben den 14. Septembris eine schrifft publicieren lassen / so also gelautet: (Deß Königs in Den nemarck Erklärung vber dem Kriegswesen.) Der Königlichen Mayestatt zu Dennemarck / Norwegen / etc. Ist vnderschiedlich vnnd glaubwürdig fürbracht / was gestalt nicht allein am Keyserlichen Hoff / sondern auch in dë quartieren hin vnnd wieder mit grossem schein / auch praetendierung vermeintlich intercipirter Jhr Königlichen mayestat Handschreiben / außgegeben / vnnd jedermänniglich / so gar auch Jhr Mayest. Anverwandten vnd eygnen Vnderthanen persuadiret, ja durch offentliche angeschlagene vermeinte Edicta, abgelegte propositiones vnnd Werbungen behauptet werden wollen / Als wann die Römische Keyserl. Mayest. zu wiederbringung deß wehrten Friedens gantz wol geneigt / vnd dessen auff gar erträgliche Mittel sehr begierig / vnd es hingegen eintzig vnnd allein an höchstermelter Königl. Mayest. welche zu keinem Friede sich verstehen / noch einige Handlung deßfals verstatten wolte / erwinden vnd ermangeln thete. Ob nun wol Jhr. Königl. Mayest. solche vnd vergleichen Affterrede vnnd Verleumbdungen / als deren Sie bey jhrem Gegentheyl nicht ohngewohnt / auß Heroischem Gemüth wenig achten / sondern vielmehr jhres Christlichen Gewissens / Königlicher vnnd zu der gemeinen Wolfahrt gerichteter / GOtt vnd vielen Ehrliebenden wolbekandter Intention / sich dagegen getrösten: So können sie doch leichtlich erachten / zu was Ende dergleichen Gedichte von dero Widerwertigen bey hoch vnd niedern Standes Personen / den erbarn Stätten / vnd vorauß dem gemeinen Mann / divulgirt vnnd außgesprengt werde / Nemblich die vnerhörte Rottir - vnd Samblung deß vielen Kriegsvolcks / damit gantz Deutschland vberschwemmet / vnnd viele vnschuldige mit diesem Krieg weniger als nichts gemein habende Stände vnd Vnderthanen jämmerlich bedrengt werden / sambt allen andern proceduren / mit solchem vnd dergleichen Fürgeben zu palliren vnd zu beschönen / vnd darneben / wo müglich / zu beschaffen / das alles Vnheil nur Königl. Mayest. beygemessen / vnnd dessen vervrsachung auff dieselbe gäntzlich transportiret vnnd verschoben werden möge. Damit aber die liebe Warheit durch derogleichen insimulationen nicht vnterdrucket / vnd deroselben Liebhabern / auch sonst ins gemein allen getrewen Patrioten derogestalt nicht möge fälschlich imponiret werden / Als haben höchstgeehrte Kön. May. zu jedermännigliches Nachricht diese folgende kurtze eröffnung zu thun / gnädigst verorden wollen. Vnd setzen zu vorderst Jhr. Königl. Mayest ausser allen zweiffel / es sey auß denen / in offenen Druck ergangenen Actis, der gantzen Welt bekant / was es mit dero zu Braunschweig in Annis 1625. vnd sechs vnd zwantzig im October, November, December, Ianuario, Februario vnd Martio respectivè, vnd also in den sechsten Monath gepflogener vnd protrahirten Friedshandlung für eine Bewantnuß vnd Außgang gewonen / bey wehme der mangel / daß man zu verhofften Schluß vnd Vergleich / nach so langen Tractaten / nicht gereichen können / bestanden. Ob nun zwar Jh. Königl. May. nicht verborgen / daß sich allerhand Leuthe gesunden / so ex postfacto, vnd hernach gefolgtem eventu, jhre Iudicia derivirend, eins vnd anders bey gemelten Tractaten desideriren vnd einführen wollen: So [1242] können doch J. Kön. M. alle vnpartheyliche Biderleut vn̅ Kriegsverständige gantz wol darüber vrtheylen lassen / da man beym Gegentheil nach so embsig geführter Handlung / vnd mit grossem Betrangnuß der armen Vnderthanen (welchen allerseits Armeen immittelst auff dem Halß gelengen) in die länge protrahirte Tractaten / an statt erwarteten endlichen Schlusses in den wichtigsten Puncten zu rück springen / zu keiner special Erklärung vber der Exoneration deß Craysses sich verstehen / die versicherung deß Prophan vnd Religion Friedens gar vberhupffen / vnd endlich wider alles vermuthen defectum mandati praetenditen, vnd es allererst auff Relation vnd hinderbringung an die Key. M. vermeintlich stellen / vnd richten wollen: Ob nit Jhr Kön. M. neben andern dero mit Crayß Fürsten grosse vnd erhebliche Vrsach gehabt / in die Gedancken zu gerathen / daß es den Generalen / Hertzogen zu Friedland vnd Grafen von Tilly / mit solchem Frieden dadurch Ruhe vnd Sicherheit im H. R. Reich widerbracht vnnd stabilirt werden möchte / kein rechter Ernst / sondern vielmehr alles dahin gerichtet / durch gewinnung der Zeit J. Kön. M. vnd deß Craysses Armee einig Vortheil abzugehen / vnd dieselbe darunter zu ruiniren vnd zu gefehren / vnd derohalben einer solchen offenbahren Vmbführung nicht länger zuzusehen / sondern sich davon / in Erwartung was der liebe Gott für Hilff vnd Beystand verleyhen möchte / lieber zu eussern / vnnd sich biß zu anderer Zeit / da die Gemüther beym Gegentheil besser darzu inclinirt seyn möchten / zu enthalten / erwehlet vnnd beschlossen. Wiewol nun dero Zeit der Herrn Chur Fürsten zu Sachsen vnnd Brandenburg / sc. wolmeintlich vnternommene Interposition / durch angedeutete erzeigung deß Gegentheils zerschlagen vnd vnfruchtbarlich abgangen / wie obangeregte publicirte Acta / darauff man sich geliebter kürtze halber hiemit referiren thut / dißfals gute vnd ohngezweiffelte nachrichtung geben: So ist es doch bey Kön. M. nit bestanden / daß der Röm. Keys. May. Erklärung in denen von obgemelten Generaln ad referendum vorschobenen Puncten hernachmals nicht erfolgt / sondern haben Jhr Kön. May. einen weg als den andern / zu Reassumption solcher Tractaten / Anlaß vn̅ Fürschub zu gebë / nie vnderlassen. Gestalt auß denen J. M. vielfaltigë schreibë erscheiner / dz J. K. M. kurtz nach denë zu Braunschweig geëdeten Tractaten / auch bey Catholischen Fürsten / als deß Herrn Pfaltzgraffen Wolffgang Wilhelm zu Newburg Fürstl. Gn. Jhr zum Frieden nochmals geneigtes Gemüth zu contestiren / vnd deroselben Cooperation darunter zu erlangen / sich wolmeintlich angenommen. So erhellet auch im gleichen auß dem was Jhr Königliche Mayestät den 10. vnd 16. Julij respectiuè in gemeltem 1626. Jahr / an die Key. May. vnd Sereniss. Infantin zu Brüssel dißfals sich / Jhr. May. gewöhnlichen Candor nach / vffrichtig vnnd teutsch erkläret / auch auß friedsamem Gemüth rühmlich vnd Königlich anerbotten / welches daß es an Jhr Keyserlichen Mayest. seyten keines Buchstabens zur Antwort oder Gegenerklärung gewürdigt / man billich an seinen Orth muß gestelt seyn lassen. Als auch in dem̅selben 1626. Jahr J. Kön. M. von Hertzog Fridrich zu Schleßwig Holstein Fürstl. Gn. an die hand gegeben / daß deß Herrn Churf. zu Sachsen Gnade zu der Reassumption dero Braunschweigischen Friedens Tractaten etwa nicht vngeneigt seyn möchte / haben J. Kön. M. sich dero gestalt willig darzu erklärt / wie hochermeltes Hertzogen zu Holstein Fürstl. Gn. in jhrem schreiben sub dato den 11. Nov. obernanten Jahrs es rühmen vnd bezeugen. Wie dann J. Kön. M. auff erlangte fernere Nachricht / daß deß Herrn Churf. Gnade hochermelt zu solchem Werck wol inclinirt / nicht vnderlassen / sub dat 4. Maritij deß folgenden 1627. Jahrs dieselbe darunter beweglich zu ersuchen / vnd dero / wessen die Sereniss. Iufantin zu Brüssel zu gleichmessiger Interposition sich erbotten / daneben zu communiciren: Nach dem dann Jhr Churfürstliche Gn. zu Sachsen in dero Antwort vnnd Resolution / der Interposition zu vnternehmen / vnnd darzu bequemen / dieser gestalt sich erbotten / dafern Jhr Königl. Mayest. etwas specialius gegen dieselbe herauß zu gehen / vnnd vber den jenigen Articuln so zu Braunschweig vber geben / jhre E